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Man beachte den Hinweis unter Fußnote 1 zur Veröffentlichung.
"Die Benachrichtigungen der Verfahrensbeteiligten über den Verhandlungstermin erfolgen nach dem Verwaltungszustellungsgesetz.
Inländische Verfahrensbeteiligte werden, sofern von Seiten der BPjM eine ladungsfähige Adresse ermittelt werden konnte, mindestens 2 Wochen vor dem Verhandlungstermin per Postzustellungsurkunde (PZU) benachrichtigt. Inländische Verfahrensbeteiligte, bei denen nur eine Postfach-Adresse bekannt ist und im Ausland ansässige Verfahrensbeteiligte werden per Einschreiben/Rückschein informiert.
Im Falle 'Gal Gun 2' wurden die japanischen und britischen Verfahrensbeteiligten per Einschreiben/Rückschein benachrichtigt."
Ah, ok, jetzt macht das Sinn. (Ich dachte schon du meinst es gibt X Geschlechter)
So hab ich das erst gar nicht interpretiert, kam mir eher umgangssprachlich vor, aber ich bin generell der Meinung, dass jeder machen, glauben und denken kann was er will so lange es niemandem schadet und Spiele dieser Art sind da auch ein gutes Beispiel.
Kein Kommentar...
1) Publisher PQube ist im Kontakt mit der USK. https://twitter.com/PQubeGames/status/1101113915910561793
2) PQube antwortet mir auf Twitter, dass sie keiner über das Indizierungsverfahren informiert habe und sie wie die Öffentlichkeit jetzt erst über den Ausgang erfahren haben. Wer auch immer in dem Sinne rechtlich verantwortlich ist, Urheber/Rechteinhaber, hätte aber Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen müssen. Für die EU-Switch-Fassung ist das doch PQube? https://twitter.com/PQubeGames/status/1101507186428182534
3) Ich habe von der BPjM noch keine Rückmeldung auf meine Anfrage vor 2 Tagen nach der Entscheidung erhalten.
Was hat denn auf einmal das Geschlecht mit der ganzen Sache zu tun und warum passt da was nicht in die Neuzeit? Ich raff jetzt gar nichts mehr XD